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Ausweitung der Außengastronomie in Augsburg führt auch zu Kritik

Quelle: Stadtzeitung, 30.5.2020

Nach der Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts am Mittwoch darf die Außengastronomie in ganz Bayern doch bereits jetzt bis 22 Uhr geöffnet sein, und nicht wie ursprünglich vorgesehen erst nach den Pfingstfeiertagen. Über die allgemeine Ausweitung der Außengastronomie gibt es in der Stadt Augsburg allerdings geteilte Meinungen.

Die Stadt selbst hat in dieser Woche beschlossen, allen Gastronomiebetrieben die Straßensondernutzungsgebühr für den Rest des Jahres zu erlassen. Außerdem hat sie angekündigt, in der nächsten Zeit auch auch die Möglichkeit zu prüfen, etwa Straßen für gastronomische Zwecke zu nutzen, die bislang nicht für die Außengastronomie zur Verfügung standen. Weiterlesen in der Stadtzeitung

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