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Erweiterung der Außenbewirtung nicht zu Lasten der Fußgänger

Pressemitteilung vom 18. Mai 2020

Der VCD Kreisverband Augsburg schlägt vor, die Außenbewirtung in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Straßen mit Tempo 20 bis Tempo 30 auf bisher als Parkplätze genutzten Flächen zu erweitern. So kann dem vergrößerten Platzbedarf der Lokale entsprochen werden, ohne die Gehwege weiter einzuschränken.

Wenn nur eine Ausweitung auf dem Fußweg möglich ist, sollte diese durch die Verlängerung vor den Nachbarhäusern und nicht durch eine Verbreiterung der Bewirtungsfläche gestaltet werden. So hat z.B. der Münchner Stadtrat eine entsprechende Regelung bereits letzte Woche einstimmig beschlossen.

Christian Ohlenroth, Vorsitzender des VCD in Augsburg, weist darauf hin, dass die Abstandsregeln auf den Wegen weiterhin einzuhalten und zu ermöglichen sind. Dadurch steige der Platzbedarf gegenüber der früher oft schon beengten Situation auf den Fußwegen: „Werbeaufsteller, Baustelleneinrichtungen, Verkehrsschilder und als Werbung abgestellte Räder verringern oft unnötig die nutzbare Gehwegbreite. Wir bitten deshalb die Stadt für eine klare Regelung zu sorgen und diese auch durchzusetzen.“

Wie in anderen Städten längst üblich, sollten nach Meinung des VCD Freischankflächen dezent markiert werden, so dass auch der Ordnungsdienst und die Polizei die Einhaltung der genehmigten Flächen leicht überprüfen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde es auch den Gastronomen leichter fallen Ihre Gäste auf die Begrenzung der Flächen hinzuweisen.

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