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Freiburg darf 480 Euro fürs Anwohnerparken verlangen

Quelle: Berliner Zeitung, 2.8.2022

Die Gebührenerhöhung sei mit Blick auf den Klimawandel rechtens, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Der Einspruch eines Gemeinderatsmitglieds wurde abgewiesen.

Die Stadt Freiburg im Breisgau darf weiter bis zu 480 Euro im Jahr für das Anwohnerparken verlangen. Die deutliche Erhöhung sei rechtmäßig, erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag. Der Normenkontrollantrag eines Freiburger Gemeinderats wurde damit zurückgewiesen. Weiterlesen auf Berliner Zeitung

Stadt Nürnberg legt E-Scooter an die Leine

Quelle: BR24, Michael Reiner, 8.7.2022

Sie sollen einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Doch vor allem nerven wild abgestellte E-Scooter die Menschen in der Stadt. Nürnberg will die Elektroroller jetzt per Verordnung an die Leine legen – und betritt damit juristisches Neuland.

Die Stadt Nürnberg will die Anzahl von E-Scootern verringern. Dazu hat der Verkehrsausschuss Höchstgrenzen beschlossen. In der Altstadt sollen die Verleihfirmen künftig nur noch 1.000 Elektroroller abstellen dürfen. In der restlichen Innenstadt ist die Zahl auf gut 2.500 begrenzt. Um das erreichen zu können, wollen die Stadträte in den kommenden Wochen eine entsprechende Verordnung beschließen. Sie soll dann ab Frühjahr 2023 gelten. Weiterlesen auf BR24

Freie Bahn vor der eigenen Haustür

Quelle: taz, Alina Götz, 22.2.2022

Wegen zugeparkter Gehwege hatten Anwohner:innen gegen die Verkehrsbehörde geklagt. Ein Gericht entschied, dass sie ein Recht auf freie Wege haben.

BREMEN taz | Bremer Anwohner:innen haben ein Recht auf freie Gehwege vor ihrer Haustür. Zumindest diejenigen, die gegen die Verkehrsbehörde geklagt hatten, die ihrer Ansicht nach nicht genügend gegen aufgesetzt auf dem Gehweg parkende Autos vorgeht. Obwohl sich das Urteil nur auf drei Straßen in drei Bremer Stadtteilen bezieht, sehen das Gericht sowie Kläger:innen und Beklagte darin eine Grundsatzentscheidung. Weiterlesen auf der taz

ICE-Trasse zwischen Augsburg und Ulm: Bahn widerspricht Abgeordnetem Hansjörg Durz

Quelle: Stadtzeitung, Markus Höck, 31.5.2022
Quelle: DB-Pressemitteilung – Bahnprojekt Ulm-Augsburg: Bund bestätigt Planungsauftrag

Unruhe hat Bundestagsabgeordneter Hansjörg Durz (CSU) am Wochenende mit einer Mitteilung zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm ausgelöst. Aktuell prüft die Bahn, wo künftig eine Fernverkehrstrasse zwischen den beiden Städten angelegt werden könnte. Doch Durz stellte nun die Grundlagen für die Trassensuche infrage. Ein viergleisiger Ausbau dieses Abschnitts und auch die angestrebte Fahrzeitverkürzung auf 26 Minuten seien nicht notwendig. Durz beruft sich dabei auf ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Michael Theurer (FDP), habe Durz mitgeteilt, „dass im Rahmen der Entwicklung des Deutschlandtaktes die geplante Fernverkehrsleistung im Abschnitt Ulm-Augsburg reduziert wurde“. Das wiederum nimmt Hansjörg Durz zum Anlass, den viergleisigen Ausbau zu hinterfragen. Im Antwortschreiben von Staatssekretär Theurer werde ausgeführt, dass im derzeitigen Konzeptentwurf lediglich die Errichtung eines dritten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg enthalten sei. Weiterlesen auf Stadtzeitung.