Quelle: BR24, Michael Reiner, 8.7.2022
Die Stadt Nürnberg will die Anzahl von E-Scootern verringern. Dazu hat der Verkehrsausschuss Höchstgrenzen beschlossen. In der Altstadt sollen die Verleihfirmen künftig nur noch 1.000 Elektroroller abstellen dürfen. In der restlichen Innenstadt ist die Zahl auf gut 2.500 begrenzt. Um das erreichen zu können, wollen die Stadträte in den kommenden Wochen eine entsprechende Verordnung beschließen. Sie soll dann ab Frühjahr 2023 gelten. Weiterlesen auf BR24
Quelle: taz, Alina Götz, 22.2.2022
BREMEN taz | Bremer Anwohner:innen haben ein Recht auf freie Gehwege vor ihrer Haustür. Zumindest diejenigen, die gegen die Verkehrsbehörde geklagt hatten, die ihrer Ansicht nach nicht genügend gegen aufgesetzt auf dem Gehweg parkende Autos vorgeht. Obwohl sich das Urteil nur auf drei Straßen in drei Bremer Stadtteilen bezieht, sehen das Gericht sowie Kläger:innen und Beklagte darin eine Grundsatzentscheidung. Weiterlesen auf der taz
Quelle: Stadtzeitung, Markus Höck, 31.5.2022
Quelle: DB-Pressemitteilung – Bahnprojekt Ulm-Augsburg: Bund bestätigt Planungsauftrag
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Michael Theurer (FDP), habe Durz mitgeteilt, „dass im Rahmen der Entwicklung des Deutschlandtaktes die geplante Fernverkehrsleistung im Abschnitt Ulm-Augsburg reduziert wurde“. Das wiederum nimmt Hansjörg Durz zum Anlass, den viergleisigen Ausbau zu hinterfragen. Im Antwortschreiben von Staatssekretär Theurer werde ausgeführt, dass im derzeitigen Konzeptentwurf lediglich die Errichtung eines dritten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg enthalten sei. Weiterlesen auf Stadtzeitung.
Zuletzt aktualisiert: 11. August 2022 von vcdaugsburg
Freiburg darf 480 Euro fürs Anwohnerparken verlangen
Quelle: Berliner Zeitung, 2.8.2022
Die Gebührenerhöhung sei mit Blick auf den Klimawandel rechtens, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Der Einspruch eines Gemeinderatsmitglieds wurde abgewiesen.
Die Stadt Freiburg im Breisgau darf weiter bis zu 480 Euro im Jahr für das Anwohnerparken verlangen. Die deutliche Erhöhung sei rechtmäßig, erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag. Der Normenkontrollantrag eines Freiburger Gemeinderats wurde damit zurückgewiesen. Weiterlesen auf Berliner Zeitung