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Freiburg darf 480 Euro fürs Anwohnerparken verlangen

Quelle: Berliner Zeitung, 2.8.2022

Die Gebührenerhöhung sei mit Blick auf den Klimawandel rechtens, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Der Einspruch eines Gemeinderatsmitglieds wurde abgewiesen.

Die Stadt Freiburg im Breisgau darf weiter bis zu 480 Euro im Jahr für das Anwohnerparken verlangen. Die deutliche Erhöhung sei rechtmäßig, erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag. Der Normenkontrollantrag eines Freiburger Gemeinderats wurde damit zurückgewiesen. Weiterlesen auf Berliner Zeitung