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Freie Bahn vor der eigenen Haustür

Quelle: taz, Alina Götz, 22.2.2022

Wegen zugeparkter Gehwege hatten Anwohner:innen gegen die Verkehrsbehörde geklagt. Ein Gericht entschied, dass sie ein Recht auf freie Wege haben.

BREMEN taz | Bremer Anwohner:innen haben ein Recht auf freie Gehwege vor ihrer Haustür. Zumindest diejenigen, die gegen die Verkehrsbehörde geklagt hatten, die ihrer Ansicht nach nicht genügend gegen aufgesetzt auf dem Gehweg parkende Autos vorgeht. Obwohl sich das Urteil nur auf drei Straßen in drei Bremer Stadtteilen bezieht, sehen das Gericht sowie Kläger:innen und Beklagte darin eine Grundsatzentscheidung. Weiterlesen auf der taz