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„Saubere Luft“ auch für Darmstadt

Quelle: VCD.org, 22.11.2018

Erstmals erklärt ein Bundesland in einem Verwaltungsgerichtsverfahren seine Bereitschaft, Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 einzuführen

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD gegen die Landesregierung Hessen für „Saubere Luft“ in Darmstadt haben sich die beiden Parteien bei der gestrigen Verhandlung am Verwaltungsgericht Wiesbaden darüber verständigt, dass sie in den nächsten drei Wochen Gespräche über die Ausgestaltung von Diesel-Fahrverboten in Darmstadt zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) führen werden (4 K 1755/15.WI). Weiterlesen auf VCD.org