Quelle, VCD.org, 15.5.2020
„Ein Verkehrsminister verteidigt das Recht auf deutliche Geschwindigkeitsübertretungen, das ist eine Ohrfeige für viele andere Verkehrsteilnehmer! Niemand muss in der Stadt mehr als 20 Stundenkilometer schneller fahren als erlaubt. Statt solchen Forderungen nachzugeben, sollte sich Herr Scheuer lieber für mehr Sicherheit auf unseren Straßen einsetzen.
Ein Fahrverbot bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts bezeichnet das Verkehrsministerium als unverhältnismäßig. Diese Ansicht teilt der VCD nicht. Ein solches Fahrverbot kann oft besser als ein Bußgeld dazu führen, dass Menschen ihr Verhalten überdenken und entsprechend ändern. Weiterlesen auf VCD.org
Quelle: Stadtzeitung, Janina Funk, 13.5.2020
Wer aus dem Augsburger Westen zu den Gleisen des Hauptbahnhofs möchte, nutzt derzeit den ehemaligen Posttunnel im Norden des Bahnhofsareals. Dieser war lange Zeit stillgelegt und wurde im Zuge des Bahnhofsumbaus geöffnet, um den Reisenden während der Sperrung der Hauptunterführung einen zweiten Zugang zu den Gleisen zu ermöglichen. Doch was passiert mit dem Posttunnel, wenn der Umbau des Augsburger Hauptbahnhofs abgeschlossen ist und die neue Hauptunterführung dann auch vom neuen Westzugang des Bahnhofs aus erreicht werden kann? Weiterlesen in der Stadtzeitung
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Erstellt am 18. Mai 2020 von vcdaugsburg
Erweiterung der Außenbewirtung nicht zu Lasten der Fußgänger
Pressemitteilung vom 18. Mai 2020
Der VCD Kreisverband Augsburg schlägt vor, die Außenbewirtung in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Straßen mit Tempo 20 bis Tempo 30 auf bisher als Parkplätze genutzten Flächen zu erweitern. So kann dem vergrößerten Platzbedarf der Lokale entsprochen werden, ohne die Gehwege weiter einzuschränken.
Wenn nur eine Ausweitung auf dem Fußweg möglich ist, sollte diese durch die Verlängerung vor den Nachbarhäusern und nicht durch eine Verbreiterung der Bewirtungsfläche gestaltet werden. So hat z.B. der Münchner Stadtrat eine entsprechende Regelung bereits letzte Woche einstimmig beschlossen.
Christian Ohlenroth, Vorsitzender des VCD in Augsburg, weist darauf hin, dass die Abstandsregeln auf den Wegen weiterhin einzuhalten und zu ermöglichen sind. Dadurch steige der Platzbedarf gegenüber der früher oft schon beengten Situation auf den Fußwegen: „Werbeaufsteller, Baustelleneinrichtungen, Verkehrsschilder und als Werbung abgestellte Räder verringern oft unnötig die nutzbare Gehwegbreite. Wir bitten deshalb die Stadt für eine klare Regelung zu sorgen und diese auch durchzusetzen.“
Wie in anderen Städten längst üblich, sollten nach Meinung des VCD Freischankflächen dezent markiert werden, so dass auch der Ordnungsdienst und die Polizei die Einhaltung der genehmigten Flächen leicht überprüfen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde es auch den Gastronomen leichter fallen Ihre Gäste auf die Begrenzung der Flächen hinzuweisen.
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